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Stand: 27. Mai 2026 · Version 1.0
Diese Content-Policy ist Bestandteil der Bedingungen für Moderator·innen und Creator·innen. Sie erklärt konkret, welches Bildmaterial du auf CommonVote verwenden darfst — und welches nicht. Bitte lies sie vor deinem ersten Upload. Im Zweifel gilt: Lieber kein Bild als ein rechtswidriges.
Für jedes Bild, das du hochlädst, brauchst du die Rechte, es zu veröffentlichen. Das gilt unabhängig davon, ob du das Bild selbst gemacht, gekauft, gefunden oder bearbeitet hast.
Mit jedem Upload bestätigst du, dass du entweder
CommonVote prüft nicht jedes einzelne Bild vorab. Die Verantwortung liegt bei dir. Bei Verstößen greifen das Melde- und Strike-System (siehe Abschnitt 9 und 10).
Diese Quellen sind in der Regel unproblematisch — achte aber immer auf die jeweiligen Lizenzbedingungen:
Eigene Fotos und Grafiken. Material, das du selbst erstellt hast und an dem keine Rechte Dritter bestehen.
Lizenziertes Material. Bilder, für die du eine gültige Lizenz erworben hast (z. B. von Adobe Stock, Shutterstock, iStock o. Ä.). Achte darauf, dass die Lizenz die Veröffentlichung im redaktionellen bzw. — je nach Kontext — kommerziellen Umfeld abdeckt. Bewahre deinen Lizenznachweis auf.
Kostenlose Stock-Plattformen mit passender Lizenz, insbesondere:
Public-Domain- und gemeinfreies Material, z. B.:
Material aus diesen Quellen darfst du nicht hochladen, es sei denn, du verfügst nachweislich über die nötigen Rechte:
(1) Beim Upload gibst du im Quellenfeld an, woher das Bild stammt (z. B. „Eigenes Foto", „Unsplash", „Lizenz gekauft", „Public Domain", „Andere Quelle"). Diese Angabe muss wahrheitsgemäß sein. Bei „Andere Quelle" ist die Angabe einer Quellen-URL erforderlich.
(2) Manche Lizenzen verlangen eine Urheber- und Lizenznennung (z. B. Creative-Commons-Lizenzen wie CC BY oder CC BY-SA, viele Wikimedia-Bilder). In diesen Fällen musst du die geforderte Nennung im dafür vorgesehenen Feld angeben — üblicherweise: Name des Urhebers, Titel des Werks, Lizenz und Link zur Lizenz.
(3) Unsplash und Pexels verlangen keine zwingende Nennung; eine Nennung ist dort aber gern gesehen und schadet nie.
Personen auf Fotos. Erkennbare Personen genießen das „Recht am eigenen Bild" (§§ 22 f. KunstUrhG). Grundsätzlich brauchst du ihre Einwilligung zur Veröffentlichung. Ausnahmen bestehen z. B. für Personen der Zeitgeschichte, Versammlungen und Aufzüge oder wenn Personen nur „Beiwerk" sind — die Grenzen sind im Einzelfall heikel. Im Zweifel: keine identifizierbaren Personen ohne Einwilligung.
Marken und Logos. Geschützte Marken, Logos und Firmenzeichen dürfen nicht so verwendet werden, dass eine geschäftliche Verbindung suggeriert oder die Marke verunglimpft wird. Die bloße sachliche Bezugnahme im redaktionellen Kontext kann zulässig sein — die Verwendung als Bildmaterial ist es oft nicht.
Kunstwerke, Designs, Gemälde. Auch Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken (Gemälde, Skulpturen, Designobjekte) können Rechte verletzen. Gemeinfrei sind solche Werke erst nach Ablauf der Schutzfrist.
Gebäude und Plätze (Panoramafreiheit). Fotos von Bauwerken, die dauerhaft von öffentlichen Wegen aus sichtbar sind, sind in Deutschland meist zulässig (§ 59 UrhG). Für Innenaufnahmen, abgesperrte Bereiche oder Aufnahmen mit Drohne gelten Einschränkungen.
Karten und Datenvisualisierungen. Kartenmaterial (z. B. Google Maps) ist urheberrechtlich geschützt. Nutze freie Alternativen wie OpenStreetMap unter Beachtung von deren Lizenz und Namensnennung.
(1) Bei der Verwendung KI-generierter Bilder beachte die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes (z. B. ob eine kommerzielle Nutzung gestattet ist).
(2) KI-Bilder dürfen keine geschützten Werke, Marken oder real existierenden, identifizierbaren Personen in einer Weise nachbilden, die deren Rechte verletzt oder irreführend wirkt.
(3) Wir empfehlen, KI-generierte Bilder als solche zu kennzeichnen, insbesondere wenn sie reale Ereignisse oder Personen darstellen könnten. Bei politischen oder meinungsbildenden Inhalten ist eine Kennzeichnung besonders wichtig, um Irreführung zu vermeiden.
Beim Hochladen eigener Bilder wirst du nach der Quelle gefragt. Diese Angabe hilft dir und uns, im Streitfall die Herkunft eines Bildes nachzuvollziehen. Bitte fülle sie ehrlich aus:
| Auswahl | Wann | Zusatzangabe |
|---|---|---|
| Eigenes Foto | du hast es selbst aufgenommen/erstellt | — |
| Unsplash / Pexels | über die integrierte Suche gewählt | wird automatisch erfasst |
| Lizenz gekauft | du hast eine Lizenz erworben | empfohlen: Quelle/URL |
| Public Domain | gemeinfrei / frei verwendbar | empfohlen: Quelle/URL |
| Andere Quelle | alles Übrige | Quellen-URL erforderlich |
Unabhängig von den Bildrechten sind auf CommonVote nicht zulässig: rechtswidrige, strafbare, jugendgefährdende, pornografische, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Inhalte, Hassrede, gezielte Desinformation sowie Inhalte, die die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Einzelheiten regeln die Moderatoren-Bedingungen.
Wenn du der Ansicht bist, dass ein Inhalt auf CommonVote deine Rechte oder die Rechte Dritter verletzt, kannst du dich per E-Mail an hallo@commonvote.de wenden. Bitte beschreibe möglichst genau, um welchen Inhalt es geht und welche Rechtsverletzung du siehst. Wir prüfen jede Meldung und entfernen rechtsverletzende Inhalte.
Verstöße gegen diese Content-Policy werden nach dem Strike-System der Moderatoren-Bedingungen behandelt. In Kurzform: Verwarnung beim ersten, Funktionseinschränkung beim zweiten, Entzug der Rolle beim dritten Verstoß. Bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen kann der Zugang sofort gesperrt werden. Außerdem stellst du CommonVote von Ansprüchen Dritter frei, die durch deine rechtswidrigen Uploads entstehen.
Bevor du ein Bild hochlädst, frag dich kurz:
Wenn du eine dieser Fragen nicht klar mit „Ja" beantworten kannst: nicht hochladen.
Fragen zu dieser Policy? Schreib uns an hallo@commonvote.de. Betreiber: Marc-Andre Terhorst, Kaarst.